Teilnahmebedingungen „Osterfiguren-Suchspiel“

  • Verlosung: 1 von 3 Smyths Toys-Gutscheinen im Wert von je 100 €.

Gewinnspielveranstalter:

Kurpfalz Center Mannheim
Spreewaldallee 44-50
68309 Mannheim-Vogelstang

Mit Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel stimmen Sie folgenden Teilnahmebedingungen zu:

Laufzeit:

Vom 21.03.2024 bis 06.04.2024. Abgabe der ausgefüllten Teilnehmerkarten bis zum 6. April 2024, 22:00 Uhr, in die Losbox im Kurpfalz Center Mannheim.

Verlosung/Bekanntgebung:

In der Kalenderwoche 15/16 per E-Mail/Telefon

Gewinne:

Einen von 3 Smyths Toys-Gutscheinen im Wert von je 100 €.

Teilnahme:

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über das Ausfüllen der Teilnahmekarten und den Einwurf in die Losbox des Kurpfalz Center Mannheims.

  1. MitarbeiterInnen und MitarbeiterInnen des gesamten Kurpfalz Center Mannheims (inkl. aller Mieter) sowie der Steinlein Werbeagentur GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Teilnehmen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
  3. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Die Teilnahme erfolgt über die Abgabe der ausgefüllten Teilnahmekarten. Jeder/Jede Teilnehmer/in darf ausschließlich einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen.
  5. Der / Die Gewinner/in wird zufällig ausgelost. Er/Sie wird per E-Mail oder Telefon benachrichtigt.
  6. Der / Die Gewinner/in muss seinen Gewinn am vereinbarten Standort abholen.
  7. Es gelten ebenfalls die Allgemeinen Gewinnspielbedingungen:
    • Berechtigt zur Teilnahme an unseren Gewinnspielen sind TeilnehmerInnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    • Die erhobenen Daten behandeln wir gemäß den Bestimmungen des BDSG und geben diese nicht an Drittunternehmen weiter.
    • Sollten einzelne hier oder im Impressum aufgeführten Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.

Schadensersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalter hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.

Datenschutz:

  1. Die Veranstalter gewähren im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen Standard und beachten alle diesbezüglichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Veranstalter werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen.
  3. Die Veranstalter speichern die personenbezogenen Daten der jeweiligen TeilnehmerInnen bis zur Abholung des Gewinns. Die TeilnehmerInnen erklären hiermit ausdrücklich ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten.
  4. Mit dem Einsenden/ Hochladen von jeglichen Dateien im Rahmen des Gewinnspiels versichert der / die Teilnehmer/in, dass er / sie über alle Rechte an den eingereichten Dateien und deren inhaltlichen Motiven verfügt, die ihn / sie dazu berechtigen, die Dateien zu veröffentlichen. Ferner versichert er / sie, dass die hochgeladenen Dateien frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne des § 22 KUG, verletzt werden. Falls in Dateien ein oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Datei veröffentlicht wird. Der / Die Teilnehmer/in versichert, entsprechende Einverständniserklärungen notfalls auch schriftlich beizubringen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der / die Teilnehmer/in den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaig notwendigen Rechtsverteidigung.

Ausschluss:

Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe auszuschließen. Ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht. Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen etc., bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn besteht nicht.

Änderungen:

Die Veranstalter behalten sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen die Veranstalter erwachsen würden. Die Veranstalter behalten sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Namen der GewinnerInnen:

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die TeilnehmerInnen die hier aufgeführten Regelungen in vollem Umfang. Die Konditionen sind online für alle TeilnehmerInnen kostenlos zugänglich und können auf Anfrage auch per E-Mail zugesandt werden. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Der / Die Gewinner/in willigt mit der Teilnahme in eine Namensnennung ein. So dürfen die Namen der GewinnerInnen auf den Plattformen Facebook namentlich erwähnt werden. Eine finanzielle Gegenleistung kann hierfür nicht eingefordert werden.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam bleiben, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.